1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung
  2. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  3. Schadensersatzsprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Erstatz vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  4. Das mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, oder Videokameras auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  7. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzertbeginn.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  11. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
  12. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  13. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  14. Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes, verursacht durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Kühbach Rockt